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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
- Germanica Sp. z o. o., im weiteren Auftragnehmer
genannt, bietet Dolmetscherdienste und Übersetzungen gemäß
diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Regeln, die
im Übersetzerkodex der Polnischen Gesellschaft der
Übersetzer für Wirtschaft, Rechts- und Gerichtswesen
festgehalten sind.
- Die Übersetzungs- oder Dolmetscheraufträge werden nur
schriftlich erteilt. Die Auftragsformulare können
direkt von der Internetseite des Auftragnehmers
heruntergeladen werden. Aufträge sind ausschließlich von
berechtigten Personen des Auftraggebers zu unterzeichnen.
- Mit Ausnahme der allgemein zugänglichen Materialien
(Presse- und Internetpublikationen, öffentlich zugängliche
Rechtsakte, etc.) werden die dem Auftragnehmer überlassenen
Unterlagen und Hilfsmaterialien sowie der Inhalt von Gesprächen
unter Einbeziehung von Dolmetschern streng vertraulich
behandelt und keinesfalls an Dritte weitergeleitet.
- Auf Verlangen sind die für die Auftragsabwicklung
zuständigen Mitarbeiter des Auftragnehmers bereit, eine
Verpflichtung zur Vertraulichkeit zu unterschreiben.
Dasselbe gilt für die beteiligten Übersetzer und
Dolmetscher.
- Hinsichtlich der Berechnung der Zeilenzahl bei
Übersetzungen richten wir uns nach folgenden Standards:
- 1 Berechnungszeile im Fall einer unbeglaubigten
Übersetzung umfasst 55 Anschläge;
- 1 Berechnungseinheit im Fall einer beglaubigten
Übersetzung umfasst 1125 Anschläge
- Die Berechnung von Dolmetscherstunden beruht auf
folgenden Grundlagen:
- Jede angefangene Stunde wird als volle
Dolmetscherstunde berechnet;
- Der minimale Auftragsumfang beträgt 2 Stunden.
- Wenn nicht anders vereinbart, sind unbeglaubigte Übersetzungen dem Auftraggeber am Tage des Ablaufs der vereinbarten Frist bis spätestens 15 Uhr auszuhändigen.
- Aufträge, die innerhalb eines Werktags und unter
Engagement eines Dolmetschers/Übersetzers nach Büroschluss
(an Werktagen nach 17 Uhr, nachts, an Wochenenden und
Feiertagen) zu realisieren sind, werden wie ein
Expressauftrag behandelt. Im Falle eines Expressauftrages wird ein 50%-iger Preisaufschlag vom Auftragswert berechnet.
- Der Übersetzungspreis umfasst weder die Vorbereitung des übersetzten Textes zur Veröffentlichung noch die Gebühr für die Übertragung von Urheberrechten. Die Vorbereitung zur Veröffentlichung bedarf einer zusätzlichen Korrektur und kann auf Wunsch des Auftraggebers gegen Aufpreis ausgeführt werden. In diesem Fall beträgt der Aufpreis 50% des Auftragswertes. Für die Übertragung von Urheberrechten hat der Auftraggeber eine Zusatzgebühr in Höhe von 50% des Auftragswertes zu entrichten.
- Wenn der Auftraggeber seinen Auftrag vor dessen Vollendung
storniert, dann ist er verpflichtet, den schon verrichteten
Teil zu vergüten. Die Verwendung der durch den Auftragnehmer
ausgeführten Übersetzung noch vor Entrichtung der Vergütung,
darunter deren Übergabe an Dritte, wird als
vorbehaltslose Annahme der Übersetzung betrachtet.
- Reklamationen, die zu einer Minderung der Vergütung führen sollen,
müssen eine Auflistung der beanstandeten Mängel beinhalten.
Darüber hinaus haben sie in schriftlicher Form und innerhalb
von 30 Tagen nach Übergabe der Arbeit zu erfolgen.
- Der Auftragnehmer haftet finanziell für eventuelle
Schäden, die infolge des Übersetzungs- oder
Dolmetscherauftrags entstanden sind, bis zur Höhe der
Nettovergütung (ohne Mehrwertsteuer), die ihm für den
Auftrag zusteht, sofern im Vertrag nicht anders geregelt.
- Der Auftraggeber hat kein Anrecht auf Entschädigung, wenn es
sich um Übersetzungsfehler handelt, die in einem, im
Expresssystem abgewickelten, Auftrag aufgetreten sind. In
solchen Fällen nimmt der Auftraggeber schon bei Erteilung des Auftrags
dieses Risiko in Kauf. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, die
aufgetretenen Fehler unmittelbar nach Kenntnisnahme zu
korrigieren.
- Die Urheberrechte bezüglich der gefertigten
Übersetzung gehen auf den Auftraggeber über, sobald dieser anhand
der ihm durch den Auftragnehmer ausgestellten Rechnung die volle,
für die Übersetzung fällige Vergütung entrichtet hat.
- Die Arbeitszeit eines Dolmetschers/einer Dolmetscherin
wird ab der Stunde berechnet, zu der er/sie bestellt
wurde und seine/ihre Dienste am vereinbarten Ort zur Verfügung gestellt hat, bis zu der
Stunde, in der er/sie die Arbeit auf Wunsch des
Auftraggebers beendet hat. Unterbrechungen der Arbeit (z.B.
Tischzeiten, Pausen, Fahrten des
Dolmetschers/der Dolmetscherin zusammen mit dem Auftraggeber)
gehören mit zur Arbeitszeit.
- Eine Nichtinanspruchnahme bestellter Dolmetscherdienste
befreit den Auftraggeber nicht von der Vergütungspflicht.
- Wenn der Auftraggeber die bestellten Dolmetscherdienste
kurzfristig, am Tag deren vorgesehenen Ausführung, storniert,
hat er eine Vergütung in Höhe des Wertes eines Mindestauftrages zu entrichten. Widerruft der Auftraggeber seinen
Auftrag einen Tag zuvor oder früher, so werden ihm
keine Kosten berechnet. Wird der Dolmetscherauftrag in
Wroclaw realisiert, fallen keine Anfahrtskosten an. Wenn der
Dolmetscherauftrag außerhalb von Wroclaw ausgeführt wird,
übernimmt der Auftraggeber die Organisation und die Kosten der
Anfahrt des Dolmetschers/der Dolmetscherin, eventueller
Übernachtung und der Mahlzeiten.
- Die Dienste des Dolmetschers/der Dolmetscherin werden an
gesetzlichen Feiertagen oder nachts (d.h. von 22.00 bis
6.00) doppelt berechnet. Auf Dolmetscheraufträge, die an Samstagen realisiert werden, wird ein Aufschlag in Höhe von 50% des Auftragswertes berechnet.
- Auftraggeber, die unsere Dolmetscherdienste in Anspruch
nehmen, verpflichten sich, über einen Zeitraum von 12 Monaten,
gerechnet von der Vollendung des letzten Auftrags, keinen Kontakt mit dem im
Auftrag des Auftragnehmers arbeitenden Dolmetscher ohne Einschaltung
des Auftragnehmers aufzunehmen.
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