Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Germanica Sp. z o. o., im weiteren Auftragnehmer genannt, bietet Dolmetscherdienste und Übersetzungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Regeln, die im Übersetzerkodex der Polnischen Gesellschaft der Übersetzer für Wirtschaft, Rechts- und Gerichtswesen festgehalten sind. 
  2. Die Übersetzungs- oder Dolmetscheraufträge werden nur schriftlich erteilt. Die  Auftragsformulare können direkt von der Internetseite des Auftragnehmers heruntergeladen werden. Aufträge sind ausschließlich von berechtigten Personen des Auftraggebers zu unterzeichnen.
  3. Mit Ausnahme der allgemein zugänglichen Materialien (Presse- und Internetpublikationen, öffentlich zugängliche Rechtsakte, etc.) werden die dem Auftragnehmer überlassenen Unterlagen und Hilfsmaterialien sowie der Inhalt von Gesprächen unter Einbeziehung von Dolmetschern streng vertraulich behandelt und keinesfalls an Dritte weitergeleitet.
  4. Auf Verlangen sind die für die Auftragsabwicklung zuständigen Mitarbeiter des Auftragnehmers bereit, eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit zu unterschreiben. Dasselbe gilt für die beteiligten Übersetzer und  Dolmetscher.
  5. Hinsichtlich der Berechnung der Zeilenzahl bei Übersetzungen richten wir uns nach folgenden Standards:
    1. 1 Berechnungszeile im Fall einer unbeglaubigten Übersetzung umfasst 55 Anschläge;
    2. 1 Berechnungseinheit im Fall einer beglaubigten Übersetzung umfasst 1125 Anschläge
  6. Die Berechnung von Dolmetscherstunden beruht auf folgenden Grundlagen:
    1. Jede angefangene Stunde wird als volle Dolmetscherstunde berechnet;
    2. Der minimale Auftragsumfang beträgt 2 Stunden.
  7. Wenn nicht anders vereinbart, sind unbeglaubigte Übersetzungen dem Auftraggeber am Tage des Ablaufs der vereinbarten Frist bis spätestens 15 Uhr auszuhändigen.
  8. Aufträge, die innerhalb eines Werktags und unter Engagement eines Dolmetschers/Übersetzers nach Büroschluss (an Werktagen nach 17 Uhr, nachts, an Wochenenden und Feiertagen) zu realisieren sind, werden wie ein Expressauftrag behandelt. Im Falle eines Expressauftrages wird ein 50%-iger Preisaufschlag vom Auftragswert berechnet.
  9. Der Übersetzungspreis umfasst weder die Vorbereitung des übersetzten Textes zur Veröffentlichung noch die Gebühr für die Übertragung von Urheberrechten. Die Vorbereitung zur Veröffentlichung bedarf einer zusätzlichen Korrektur und kann auf Wunsch des Auftraggebers gegen Aufpreis ausgeführt werden. In diesem Fall beträgt der Aufpreis 50% des Auftragswertes. Für die Übertragung von Urheberrechten hat der Auftraggeber eine Zusatzgebühr in Höhe von 50% des Auftragswertes zu entrichten.
  10. Wenn der Auftraggeber seinen Auftrag vor dessen Vollendung storniert, dann ist er verpflichtet, den schon verrichteten Teil zu vergüten. Die Verwendung der durch den Auftragnehmer ausgeführten Übersetzung noch vor Entrichtung der Vergütung, darunter  deren Übergabe an Dritte, wird als vorbehaltslose Annahme der Übersetzung betrachtet.
  11. Reklamationen, die zu einer Minderung der Vergütung führen sollen, müssen eine Auflistung der beanstandeten Mängel beinhalten. Darüber hinaus haben sie in schriftlicher Form und innerhalb von 30 Tagen nach Übergabe der Arbeit zu erfolgen.
  12. Der Auftragnehmer haftet finanziell für eventuelle Schäden, die infolge des Übersetzungs- oder Dolmetscherauftrags entstanden sind, bis zur Höhe der Nettovergütung (ohne Mehrwertsteuer), die ihm für den Auftrag zusteht, sofern im Vertrag nicht anders geregelt.
  13. Der Auftraggeber hat kein Anrecht auf Entschädigung, wenn es sich um Übersetzungsfehler handelt, die in einem, im Expresssystem abgewickelten, Auftrag aufgetreten sind. In solchen Fällen nimmt der Auftraggeber schon bei Erteilung des Auftrags dieses Risiko in Kauf. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, die aufgetretenen Fehler unmittelbar nach Kenntnisnahme zu korrigieren.
  14. Die Urheberrechte bezüglich der gefertigten Übersetzung gehen auf den Auftraggeber über, sobald dieser anhand der ihm durch den Auftragnehmer ausgestellten Rechnung die volle, für die Übersetzung fällige Vergütung entrichtet hat.
  15. Die Arbeitszeit eines Dolmetschers/einer Dolmetscherin wird ab der Stunde  berechnet, zu der er/sie bestellt wurde und seine/ihre Dienste am vereinbarten Ort zur Verfügung gestellt hat, bis zu der Stunde, in der er/sie die Arbeit auf Wunsch des Auftraggebers beendet hat. Unterbrechungen der Arbeit (z.B. Tischzeiten, Pausen, Fahrten des Dolmetschers/der Dolmetscherin zusammen mit dem Auftraggeber) gehören mit zur Arbeitszeit.
  16. Eine Nichtinanspruchnahme bestellter Dolmetscherdienste befreit den Auftraggeber nicht von der Vergütungspflicht.
  17. Wenn der Auftraggeber die bestellten Dolmetscherdienste kurzfristig, am Tag deren vorgesehenen Ausführung, storniert, hat er eine Vergütung in Höhe des Wertes eines Mindestauftrages zu entrichten. Widerruft der Auftraggeber seinen Auftrag einen Tag zuvor oder früher, so werden ihm keine Kosten berechnet. Wird der Dolmetscherauftrag in Wroclaw realisiert, fallen keine Anfahrtskosten an. Wenn der Dolmetscherauftrag außerhalb von Wroclaw ausgeführt wird, übernimmt der Auftraggeber die Organisation und die Kosten der Anfahrt des Dolmetschers/der Dolmetscherin, eventueller Übernachtung und der Mahlzeiten.
  18. Die Dienste des Dolmetschers/der Dolmetscherin werden an gesetzlichen Feiertagen oder nachts (d.h. von 22.00 bis 6.00) doppelt berechnet. Auf Dolmetscheraufträge, die an Samstagen realisiert werden, wird ein Aufschlag in Höhe von 50% des Auftragswertes berechnet.
  19. Auftraggeber, die unsere Dolmetscherdienste in Anspruch nehmen, verpflichten sich, über einen Zeitraum von 12 Monaten, gerechnet von der Vollendung des letzten Auftrags, keinen Kontakt mit dem im Auftrag des Auftragnehmers arbeitenden Dolmetscher ohne Einschaltung des Auftragnehmers aufzunehmen.